Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1 Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Leistungen der mse elektronik gmbh (im Folgenden „mse“ genannt), bezüglich der Lieferung von Waren. Die Warenlieferungen von mse erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass mse bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erhebt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von mse nicht anerkannt und gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch mse, auch wenn mse diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Diese Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte.
1.2 Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen mse und Unternehmern. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Unternehmer im obigen Sinne werden in diesen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
2. Bestellung, Auftrag, Lieferung
2.1 Die Angebote von mse und die darin enthaltenen Angaben wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Preise, Maße und Gewichte sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an mse zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde ist an dieses Angebot gebunden. Die Annahme der Bestellung und damit der Vertragsabschluss erfolgt erst dann, wenn mse dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Nachricht auf dem Kundenkonto übermittelt hat und/oder das bestellte Produkt an den Kunden versendet.
2.3 mse weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. mse behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Sollte mse die Bestellung nicht annehmen, wird dies dem Kunden binnen 5 Werktagen (Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag mitgeteilt, allfällige vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden diesem zurückerstattet.
2.4 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben auf der Website, in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen mse abgeleitet werden können.
2.5 Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von mse zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und -lieferungen von mse bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch mse. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.
3. Preise
3.1 Alle von mse genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (EUR), exklusive Umsatzsteuer. Die Preise einschließlich allfälliger Rabattierungen in den an Kunden per Newsletter versendeten Preislisten gelten vorbehaltlich allfälliger Änderungen gemäß Punkt 3.2 ab dem Tag Ihrer Versendung. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
3.2 Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen mse gegenüber dem Kunden, die Preise bis zum Tag des Vertragsabschlusses (siehe Punkt 2.2.) zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen.
3.3 Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. mse ist berechtigt, im Anlassfall eine Versand- und Frachtkostenpauschale zu verrechnen. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. mse ist nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
4. Lieferung
4.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch mse. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Zahlungen (siehe dazu insbesondere Punkt 5.1) oder sonstigen Leistungen des Kunden von mse als eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand das Werk/Lager von mse – bei Streckengeschäften das Werk/Lager des Lieferanten – rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
4.2 Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben mse unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.
4.3 Die Verpackung – auch von Teil- und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Kosten für darüberhinausgehende Verpackungen bzw Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.4 Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4.5 Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von mse, insbesondere auch Lieferverzögerungen (wie insbesondere Transport- und/oder Verzollungsverzögerungen) und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen mse gegenüber dem Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen (ausgenommen im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens), dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist darüber hinaus weder zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen aus diesem Titel berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem sich mse in Verzug befindet.
4.6 Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch mse an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus dem Werk/Lager von mse, im Falle direkter Lieferung ab Lager des Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn mse noch zusätzliche Leistungen übernommen hat. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von mse nicht möglich ist, ist mse berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei ist mse insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort die Niederlassung Graz von mse, Peter-Rosegger-Straße 54, A-8053 Graz vereinbart.
4.7 Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug/-verweigerung), ist mse nach erfolgloser Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür mse eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist mse in diesem Fall berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In diesem Fall hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 20% des Bruttorechnungsbetrages zuzüglich der tatsächlich entstandenen Versandkosten zu bezahlen.Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde als Liefer- und Zahlungsbedingungen „Nachnahme“ gewählt hat und eine Annahmeverweigerung bzw. Nichtabholung des Kunden eintritt.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen
5.1 Es steht mse frei ihre Rechnungen auch auf elektronischem Wege zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dieser Übermittlungsform einverstanden. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, per Vorauskasse, somit erst nach Einlangen des Rechnungsbetrages. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung oder gesetzliche Verpflichtung werden Haftrücklässe nicht anerkannt und gelten als Zahlungsrückstand. Es bleibt mse vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere gegenüber dem gleichen Kunden bestehende Forderungen nach ihrem Ermessen zu widmen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist mse von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen, wobei mse berechtigt ist, darüberhinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die mse entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern mse das Mahnwesen selbst betreibt, ist der Kunde verpflichtet, pro Mahnung einen Betrag von Euro 10 zu bezahlen.
5.3 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus Sicht von mse zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall – sofern die in Punkt 5.1. geregelt Vorauszahlung abbedungen wurde – nur gegen Vorauszahlung.
5.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch mse anerkannt wurden. Der Kunde ist darüber hinaus nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 mse behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren – gleich aus welchem Rechtsgrund – vor. Ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen gilt als einheitlicher Auftrag, wobei der Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft aufrecht bleibt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes – z.B. durch Herausgabe – gilt, sofern mse – wozu mse einseitig berechtigt ist – keinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.
6.2 Der Kunde ist zur Weitergabe seines im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes von mse hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes, befugt. Dieses Recht des Kunden kann von mse jederzeit widerrufen werden.
6.3 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss der Kunde mse unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
6.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen Materialien erwirbt mse Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
6.5 Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen mse Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe des Miteigentumsanteiles von mse – zur Sicherung und Befriedigung an mse ab. mse nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, mse unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an mse in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. mse ist jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
6.6 Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen mse Eigentumsrechte zustehen in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits jetzt bis zur Höhe der für mse bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an mse; mse weist den Kunden bereits jetzt an, diese Beträge gesondert zu verwahren und für mse innezuhaben.
6.7 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. mse ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in Ermessen von mse, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20% Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
7. Gewährleistung, Schadenersatz, Aliudlieferung, Produkthaftung
7.1 Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich unter genauer Beschreibung der Art des Mangels geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
7.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben auf der Homepage, in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen mse abgeleitet werden können.
7.3 Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen vom Kunden binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von mse nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
7.4 Die Rücksendung mangelhafter Ware ist nur dann möglich, wenn der Mangel mit mse besprochen wurde und hat ausnahmslos an mse zu erfolgen. Die Kosten der Rücksendung mangelhafter Ware trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden von mse nicht angenommen. Die Ware ist in Originalverpackung mit sämtlichen Zubehör und allen Verpackungsbestandteilen zurückzusenden.
7.5 Die Beratung von mse, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.
7.6 Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.7 Für diejenigen Waren, die mse seinerseits von Zulieferanten bezogen hat, leistet mse lediglich Gewähr im Rahmen der mse gegen seinen Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
7.8 mse leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüberhinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet mse nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften bzw. Spezifikationen von mse im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
7.9 Produkte bei deren Herstellung natürliche Werkstoffe zum Einsatz kommen, wie etwa Holz udgl., können trotz sorgfältigster Materialauswahl und modernster Fertigungsmethoden Farbabweichungen und Unregelmäßigkeiten in deren Oberflächenbeschaffenheit aufweisen, die als unbeeinflussbare Eigenschaften natürlicher Werkstoffe keinen Mangel darstellen. Gewährleistungsansprüche sind in diesem Zusammenhang daher ausgeschlossen.
7.10 Produkte bei deren Herstellung Kunststoffe zum Einsatz kommen, können vernachlässigbare Oberflächenfehler und Einschlüsse aufweisen, die produktionsbedingt trotz des Einsatzes modernster Fertigungsmethoden unvermeidbar sind und keinen Mangel darstellen. Gewährleistungsansprüche sind in diesem Zusammenhang daher ausgeschlossen.
7.11 Es bleibt der Wahl von mse überlassen, die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen.
7.12 Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist der Erfüllungsort für die aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen die Niederlassung Graz von mse, Peter-Rosegger-Straße 54, A-8053 Graz.
7.13 Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von mse der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
7.14 Für dem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet mse nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für mse tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche mse bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist zur Gänze ausgeschlossen.
7.15 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen – ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften – ist unzulässig.
7.16 Bei Nachlieferungen übernimmt mse für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
7.17 Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Deren Nichtbefolgung hat den Entfall jeglicher Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen des Kunden gegenüber mse zur Folge. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
7.18 Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen mse gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
7.19 Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet der Kunde mse gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des Österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
7.20 Bringt der Kunde die von mse gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, mse hinsichtlich Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, dazu auch eine adäquate Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und dies auf Anfrage nachzuweisen.
8. Vertragsanpassung, Vertragsrücktritt
8.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von mse erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht mse das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.2 Will mse von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat mse dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
8.3 Bei Annahmeverzug des Kunden oder anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Zahlungsverzug des Kunden ist mse unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche, unter Setzung einer 14 tägigen Nachfrist, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt wird durch einseitige Erklärung von mse rechtswirksam.
9. Schutzrechte Dritter, Urheberrechte
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets im geistigen Eigentum von mse; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- und/oder Verwertungsrechte. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an mse zurückzustellen.
10. Datenschutz
10.1 mse ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
10.2 mse verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter www.collaxx.com/datenschutz
11. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
11.1 Handelt es sich bei der Ware um Elektro- und Elektronikgeräte für gewerbliche Zwecke iSd § 10 Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), trägt der Kunde die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung.
11.2 Der Kunde hat mse alle Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese sämtliche Verpflichtungen aus der EAG-VO, vor allem jene nach § 11 EAG-VO, erfüllen kann.
11.3 Der Kunde haftet gegenüber mse für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die mse durch den Kunden wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie sonstiger Verpflichtungen gemäß Punkt 10 entstehen. Die Beweislast trifft den Kunden.
12. Zustimmung gem § 107 TKG20
Der Kunde willigt ein, von mse oder von Unternehmen, die hierzu von mse beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, mse Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die mse zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
13.2 Vertragssprache ist Deutsch.
13.3 Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist die Niederlassung Graz von mse, Peter-Rosegger-Straße 54, A-8053 Graz, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.
13.4 Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden bzw. werden diese explizit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
13.5 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für den Kunden ausschließlich das sachlich für 4873 Frankenburg / Österreich zuständige Gericht. mse ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
13.6 Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich, an Stelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Dasselbe gilt auch für Regelungslücken.
13.7 Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
2021-06-29